Die Gebühren des Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Es gibt also grundsätzlich nicht den "billigen" oder "teuren" Anwalt. Die Höhe des Honorars richtet sich in Zivilsachen in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert (oder auch Streitwert). Ferner richtet sich die Höhe des Honorars bei sogenannten Rahmengebühren unter anderem nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit des Falles. Das Honorar kann im übrigen auch frei vereinbart werden, soweit es nicht zu einem Rechtsstreit kommt.

Um das Kostenrisiko für eine anwaltliche Beratung zu begrenzen, hat der Gesetzgeber für die erste Beratung in einem Mandat die Anwaltsgebühr auf netto 190 € festgesetzt. Stellt sich bei der Erstberatung heraus, daß die Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat, ist dies also das maximale Gebührenrisiko des Mandanten.

Sind Sie rechtsschutzversichert, wird die Abrechnung direkt mit Ihrer Versicherung vorgenommen. Die Versicherung zahlt die gleichen Gebühren, welche Sie selbst zahlen müssten.

Im einzelnen gelten die im Impressum aufgelisteten Gebühren- und Berufsordnungen.

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